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Presseerklärung zur Klimamahnwache in Nürnberg am 12.12.09
Plärrer September 09
Artikel NN 05.08.09
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Satzung

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Bluepingu e.V.
Satzung Stand 30.06.2009


Präambel
Bluepingu möchte durch seine Arbeit einen Beitrag zur nachhaltigen Verbesserung unserer Lebensbedingungen leisten.
Dabei wollen wir die 3 Säulen nachhaltigen, sprich zukunftsfähigen Lebens, in den Mittelpunkt unserer Arbeit stellen.
1. Die ökologische Nachhaltigkeit umschreibt die Zieldimension, Natur und Umwelt für die nachfolgenden Generationen zu erhalten. Dies umfasst den Erhalt der Artenvielfalt, den Klimaschutz, die Pflege von Kultur- und Landschaftsräumen in ihrer ursprünglichen Gestalt sowie generell einen schonenden Umgang mit der natürlichen Umgebung.
2. Die ökonomische Nachhaltigkeit stellt das Postulat auf, dass die Wirtschaftsweise so angelegt ist, dass sie dauerhaft eine tragfähige Grundlage für Erwerb und Wohlstand bietet. Von besonderer Bedeutung ist hier der Schutz wirtschaftlicher Ressourcen vor Ausbeutung.
3. Die soziale Nachhaltigkeit versteht die Entwicklung der Gesellschaft als einen Weg, der Partizipation für alle Mitglieder einer Gemeinschaft ermöglicht. Dies umfasst einen Ausgleich sozialer Kräfte mit dem Ziel, eine auf Dauer zukunftsfähige, lebenswerte Gesellschaft zu erreichen.
Wir wollen jedem Bürger, jung wie alt, die eigenen Möglichkeiten aufzeigen, zu einer gesunden Umwelt und sozialen Gesellschaft beizutragen. Wir wollen Menschen zusammenbringen und ein Stein des Anstoßes sein, dabei aber nicht gegen etwas, sonder für etwas stehen. Das ist uns wichtig, denn nicht Verhinderungen, sondern positive Veränderung ist unser Ziel.
Wir wollen mit unserem Portal ein regionaler Kompass sein, für all die Menschen, die nach Wegen suchen, Ihren kleinen Beitrag zur Bewahrung dieser Welt zu leisten, sei es im ökologischen, ökonomischen oder sozialen Sinne. Wir ermutigen Menschen dazu, durch kleine Schritte des Einzelnen die notwendigen großen Veränderungen zu beschleunigen und damit auch uns als Gesellschaft zu bewegen. Das Bekenntnis zur Verantwortung für das Ganze im Kontext unseres Lebens ist für uns selbstverständlich. Dabei steht es jedem frei, seinen Beitrag zu bestimmen. Insbesondere wollen wir auch junge Menschen ansprechen. Wir wollen Menschen nicht durch Angst und Druck zum Handeln bewegen, sondern zeigen, dass der kleine Unterschied nicht nur hilft, sondern auch mehr Freude und Lebensqualität für uns selbst bewirkt!
Wir sehen Regionalität dabei als Schlüssel, um die Mitbürger zu erreichen und gemeinsam zu den obigen Zielen beizutragen.
Bluepingu.de startet mit der Metropolregion Nürnberg, hat aber das Ziel, im Laufe der Zeit auf seiner Plattform auch anderen Regionen zur Verfügung zu stellen, wenn sich dort Freiwillige finden, um den regionalen Bezug herzustellen.
Unser Handeln wird bestimmt von den Werten der christlichen Nächstenliebe und des gegenseitigen Respekts über alle Kulturen hinweg.


§1 - Name, Sitz, Geschäftsjahr


1. Der Verein trägt den Namen Bluepingu. Der Verein wird in das Vereinsregister eingetragen und trägt dann den Zusatz e. V.
2. Der Verein hat seinen Sitz in Nürnberg.
3. Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.

§2 - Zweck und Gemeinnützigkeit


Der Verein Bluepingu
1. Der Verein informiert, fördert, unterstützt und gestaltet durch seine Arbeit eine Umorientierung in der Gesellschaft hin zu einem zukunftsfähigen Lebensmodell. Dabei geht es Bluepingu vor allem um den Schutz unserer Natur, die Förderung von Verbraucherberatung hin zu einem nachhaltigen Konsumverhalten, die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger und mildtätiger Zwecke, die Förderung der Bildungsarbeit mit Kindern und Jugendlichen hin zu einem Lebensmodell mit Zukunft im Sinne der Präambel.

2. Der Satzungszweck wird insbesondere durch folgende Mittel verwirklicht:
o Bluepingu nutzt das Internetportal www.bluepingu.de, um relevante Informationen, Angebote und Ideen in den Bereichen bewusst einkaufen (strategischer Konsum), aktiv mitmachen (Engagement für eine bessere Gesellschaft) und früh anfangen (Informationen und Angebote für Kinder und Jugendliche zum Thema Nachhaltigkeit) zu publizieren.
o Durch das entstehende Netzwerk werden Ideen ausgetauscht, Projekte entstehen und Menschen in der Region werden durch gemeinsames Handeln zu einer nachhaltigen Gesellschaftsordnung beitragen.
o In monatlichen Veranstaltungen werden Themen (im Sinne der Präambel) rund um ein zukunftsfähiges Leben aufgegriffen, um dort zu informieren und mit den Mitbürgern ins Gespräch zu kommen.
o Durch Druckschriften werden auch die Menschen erreicht, die heute kein Internet nutzen
o Aufbau eines speziellen Angebotes für Schüler und Studenten, um insbesondere auch der heranwachsenden Generation Möglichkeiten an die Hand zu geben, das eigene Wertesystem und die Verantwortung für unsere Lebensumstände transparent und greifbar zu machen
o Ein Netzwerk von Experten wird Bluepingu bei seiner Arbeit unterstützen
o Anstellung von Mitarbeitern zur Umsetzung unserer Ziele.

3. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
4. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
5. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden.
6. Die Mitglieder erhalten in ihrer Eigenschaft als Mitglieder keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
7. Es darf keine Person durch Ausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
8. Ehrenamtlich tätige Personen haben nur im Rahmen der von der Mitgliederversammlung beschlossenen Regeln Anspruch auf Ersatz nachgewiesener Auslagen.
9. Jeder Beschluss über die Änderung der Satzung ist vor dessen Anmeldung beim Registergericht dem zuständigen Finanzamt vorzulegen.

§3 - Mitglieder des Vereins


1. Der Verein besteht aus ordentlichen Mitgliedern, Fördermitgliedern und Ehrenmitgliedern.
2. Ordentliche Mitglieder bekennen sich aktiv zu den Zielen des Vereins und unterstützen diese durch ihre Arbeitsleistung. Fördermitglieder unterstützen die Ziele des Vereins und durch ihren finanziellen Beitrag.
3. Ordentliches Mitglied des Vereins können nur natürliche Personen werden.
4. Die Gründer sind ordentliche Mitglieder des Vereins.
5. Über die Aufnahme weiterer ordentlicher Mitglieder entscheidet der Vorstand nach schriftlichem Antrag.
6. Gegen den ablehnenden Bescheid des Vorstands, der mit Gründen zu versehen ist, kann der Antragsteller Beschwerde erheben. Die Beschwerde ist innerhalb eines Monats ab Zugang des ablehnenden Bescheids schriftlich beim Vorstand einzulegen. Über die Beschwerde entscheidet die nächste ordentliche Mitgliederversammlung.
7. Fördermitglieder können natürliche und juristische Personen sein. Sie unterstützen den Verein durch regelmäßige finanzielle Beiträge entsprechend der Beitragsordnung. Sie verpflichten sich, den Vereinszweck zu fördern und alles zu unterlassen, was dem Ansehen des Vereins schaden oder die Erreichung des Zwecks gefährden könnte. Sie haben Anrecht auf Information über die Verwendung der Förderbeiträge, besitzen jedoch keine Stimm-, Wahl- oder Antragsrechte.
8. Über die Aufnahme von Fördermitgliedern entscheidet der Vorstand nach schriftlichem Antrag.
9. Zum Ehrenmitglied können natürliche Personen ernannt werden, die sich in besonderer Weise um den Verein verdient gemacht haben. Hierfür ist ein Beschluss der Mitgliederversammlung erforderlich.

§ 4 Rechte und Pflichten der Mitglieder


1. Die Mitglieder sind berechtigt, an allen angebotenen Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen. Sie haben darüber hinaus das Recht, gegenüber dem Vorstand und der Mitgliederversammlung Anträge zu stellen.
2. Die Mitglieder sind verpflichtet, den Verein und den Vereinszweck - auch in der Öffentlichkeit - in ordnungsgemäßer Weise zu unterstützen sowie die laut der eigenen Selbstverpflichtung zu leistende Zuwendung pünktlich zu zahlen. Sie sind außerdem dazu verpflichtet, dem Verein Änderungen ihrer Postadresse, E-Mail-Adresse und Bankverbindung umgehend mitzuteilen. Für Folgen, die sich daraus ergeben, dass das Mitglied dieser Pflicht nicht nachkommt, haftet das Mitglied und stellt den Verein von jeglicher Haftung frei.
3. Ordentliche Mitglieder besitzen das aktive und passive Wahlrecht sowie das Antrags-, Stimm- und Rederecht auf Mitgliedsversammlungen.
4. Fördermitglieder besitzen das Rede- und Antragsrecht auf Versammlungen, jedoch kein Stimm- oder Wahlrecht.
5. Ehrenmitglieder sind von der Beitragszahlung befreit und haben ansonsten die gleichen Rechte und Pflichten wie ordentliche Mitglieder.

§5 - Mitgliedsbeitrag


1. Für die Höhe der jährlichen Mitgliedsbeiträge, Aufnahmegebühren und Umlagen ist die jeweils gültige Beitragsordnung maßgebend, die von der Mitgliederversammlung beschlossen wird.


§6 - Verlust der Mitgliedschaft


1. Die Mitgliedschaft endet
o durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand
o mit dem Tode des Mitglieds
o durch Ausschluss
2. Liegen wichtige Gründe vor, kann ein Mitglied aus dem Verein ausgeschlossen werden. Über den Ausschluss entscheidet die Mitgliederversammlung mit Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder.
3. Bei einem Verstoß gegen Vereinsinteressen endet die Mitgliedschaft durch Ausschluss. Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand nach Anhörung des Mitglieds.
4. Wenn ein Fördermitglied trotz zweimaliger Mahnung mit der Zahlung des Beitrags im Rückstand ist, kann es durch Vorstandsbeschluss aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn nach der zweiten Mahnung ein Monat verstrichen ist. Der Ausschluss ist dem Fördermitglied mitzuteilen. Ausnahme ist, wenn das Vereinsmitglied nachweislich aus wirtschaftlichen Gründen nicht mehr in der Lage ist, seine zugesagte Zahlung einzuhalten. Er behält dann weiter die Mitgliedschaft als Fördermitglied.

§7 - Organe des Vereins


1. Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung, der Vorstand und das Entwicklungsteam.

§8 - Mitgliederversammlung


1. Eine ordentliche Mitgliederversammlung findet in der Regel einmal im Kalenderjahr statt. Außerordentliche Mitgliederversammlungen finden auf Beschluss des Vorstands, des Entwicklungsteams oder auf schriftlichen Antrag von mindestens einem Drittel der ordentlichen Mitglieder statt.
2. Der Vorstand lädt die ordentlichen Mitglieder schriftlich oder elektronisch unter Angabe der Tagesordnung zur Mitgliederversammlung ein. Schriftliche Einladungen müssen mindestens 14 Tage, elektronische Einladungen mindestens acht Tage vor dem Versammlungstag abgesendet werden. Die Einladung gilt als dem ordentlichen Mitglied zugegangen, wenn sie an die letzte bekannte (E-Mail-)Adresse des ordentlichen Mitglieds gerichtet wurde.
3. Die Mitgliederversammlung ist bis zum Abschluss des 1. Quartals des folgenden Kalenderjahres durchzuführen.
4. Der Vorstand legt die Tagesordnung fest. Auf der Tagesordnung sind immer folgende Agendapunkte vom Vorstand durchzuführen:
o Rechenschaftsbericht für das abgelaufene Jahr
o Wirtschaftsbericht für das laufende Jahr
5. Die Mitgliederversammlung kann diese Tagesordnung mit Mehrheitsbeschluss ergänzen.
6. Die Mitgliederversammlung beschließt mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Bei Stimmengleichheit gilt ein gestellter Antrag als abgelehnt. Abstimmungen sind geheim, wenn ein ordentliches Mitglied dies beantragt. Wahlen sind geheim.
7. Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn ordnungsgemäß eingeladen wurde.
8. In der Regel sollen zwischen zwei Mitgliederversammlungen mindestens quartalsweise virtuelle Mitgliedertreffen stattfinden oder auf schriftlichem Wege z.B. durch einen Newsletter über den Fortgang der Geschäfte des Vereines berichtet werden. Hierfür gelten die vorgenannten Regeln sinngemäß.
9. Aufgaben der Mitgliederversammlungen sind:
o Entgegennahme des Jahresberichts des Vorstands
o Entlastung des Vorstands
o Wahl und Abberufung von Mitgliedern des Vorstands
o Beschluss über Richtlinien bezüglich der Erstattung von Reisekosten, Auslagen, Gehältern und Vergleichbarem
o Beschluss über die Änderung der Satzung und die Auflösung des Vereins
o Beschluss über die Beitragsordnung
o Beschluss über den Ausschluss eines Mitglieds aus wichtigem Grund
o Wahl eines Revisors
10. Beschlüsse zur Änderung der Satzung, zur Auflösung des Vereins und zum Ausschluss eines Mitglieds aus wichtigem Grund bedürfen, abweichend von Absatz 4, einer Mehrheit von zwei Drittel der abgegebenen Stimmen.
11. Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden innerhalb eines Monats nach der Mitgliederversammlung durch den Schriftführer in einem Protokoll niedergelegt und von einem weiteren Vorstandsmitglied unterzeichnet. Eine Abschrift des Protokolls ist jedem ordentlichen Mitglied per E-Mail zuzusenden.

§9 - Vorstand


1. Der Vorstand besteht mindestens aus dem Vorsitzenden und einem Finanzvorstand.
2. Der Vorstand im Sinne des §26 BGB besteht aus
a. Dem Vorsitzenden
b. Dem Finanzvorstand
3. Der Vorstand wird für 5 Jahre gewählt. Eine Wiederwahl des Vorstandes ist zulässig. Bei Ausscheiden eines seiner Mitglieder während der Amtsdauer ergänzt sich der Vorstand für den Rest der Wahlperiode selbst. Der Vorstand bleibt bis zur Wahl eines neuen Vorstands durch die Mitgliederversammlung im Amt.
4. In den Vorstand dürfen nur ordentliche Mitglieder des Vereins gewählt werden.
5. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den ersten Vorsitzenden allein, oder durch den Finanzvorstand allein.
6. Der Vorstand setzt die Grundzüge der Tätigkeit des Vereins fest.
7. Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte des Vereins. Ihm obliegen die Verwaltung des Vereinsvermögens und die Ausführung der Vereinsbeschlüsse. Er ist zudem für alle Angelegenheiten des Vereins zuständig, die nicht durch die Satzung einem anderen Vereinsorgan zugewiesen sind.
8. Der Vorstand entscheidet, wenn Angelegenheiten, die mehr als einen Bereich des Vereins betreffen, zwischen diesen nicht einvernehmlich geregelt werden können.
9. Der Vorstand hat das Recht, Einzelentscheidungen an sich zu ziehen und so Entscheidungen vom Entwicklungsteam zu revidieren, wenn eine Entscheidung den Zielen oder dem Zweck des Vereins zuwiderlaufen könnte.
10. Sitzungen, Treffen und Vergleichbares sind vereinsintern anzukündigen und für ordentliche Mitglieder zugänglich.

§10 - Entwicklungsteam
1. Der Vorstand richtet ein oder mehrere Entwicklungsteams ein und beruft deren Mitglieder. Er löst diese Teams auf, wenn nachhaltig keine Erledigung der Aufgaben erkennbar ist.
2. Die Mitglieder eines Entwicklungsteams bearbeiten selbstständig und eigenverantwortlich die dem Team zugewiesenen Aufgabengebiete. Dazu gehört unter anderem
o Pflege und Wartung der technischen Infrastruktur
o Pflege, Wartung und Weiterentwicklung der Internetplattform www.bluepingu.de
o Erarbeitung und redaktionelle Betreuung von Beiträgen zum inhaltlichen Angebot von Bluepingu
o Rekrutierung neuer Mitglieder für die Entwicklungsteams und Vorschlag zur Berufung durch den Vorstand
3. Entwicklungsteams organisieren und strukturieren sich autonom nach ihren Anforderungen und Bedürfnissen. Könnten Vorhaben oder Ideen Aufgaben anderer Entwicklungsteams berühren, arbeiten sie frühzeitig zusammen.
4. Entwicklungsteams bestehen aus einer beliebigen Anzahl von ordentlichen Mitgliedern. Sie können Nichtmitglieder in die Arbeit einbeziehen.
5. Sitzungen und Treffen von Entwicklungsteams sowie Vergleichbares sind vereinsintern anzukündigen und für ordentliche Mitglieder zugänglich.

§11 - Virtuelle Anwesenheit
1. Willigt ein Mitglied zuvor schriftlich ein, so ist es auch dann als anwesend zu führen, wenn es via Web Konferenz oder Telefon Konferenz an der Versammlung teilnimmt. Das Mitglied gilt dann als anwesend im Sinne der Satzung. Die Identität des Mitglieds ist auf geeignete Art und Weise festzustellen.
2. Sind bei einer Versammlung Mitglieder nur virtuell anwesend, wird das Protokoll vom Protokollführer elektronisch gesichert und weitergegeben.
3. Bei virtuell anwesenden Mitgliedern muss die elektronisch abgegebene Stimme authentifiziert sein. Bei geheimer Wahl ist das Verfahren der elektronischen Stimmabgabe so zu gestalten, dass eine persönliche Zuordnung der authentifizierten Stimme nicht mehr möglich ist.

§12 - Auflösung des Vereins
1. Die Auflösung des Vereins kann nur in einer Mitgliederversammlung mit Zweidrittelmehrheit beschlossen werden. Sofern die Mitgliederversammlung nichts anderes beschließt, sind der Vorstand und der Finanzvorstand gemeinsam vertretungsberechtigte Liquidatoren.
2. Bei Auflösung des Vereines oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke ist das Vermögen zu steuerbegünstigten Zwecken im Sinne der Vereinsziele zu verwenden. Beschlüsse über die künftige Verwendung des Vermögens dürfen erst nach Einwilligung des Finanzamtes ausgeführt werden.
3. Die vorstehenden Vorschriften gelten auch, wenn der Verein aus einem anderen Grund aufgelöst wird oder seine Rechtsfähigkeit verliert.

 

 

Anlage 1: Beitragsordnung


§ 1. Höhe der Beiträge


(1) Der Mitgliedsbeitrag für eine ordentliche Mitgliedschaft beträgt 36€ im Jahr
(2) Der jährliche Mindest-Mitgliedsbeitrag für eine Fördermitgliedschaft beträgt 50 EUR jährlich.
(3) Ehrenmitglieder sind laut Satzung von der Beitragszahlung befreit.
 

§ 2. Ermäßigung


(1) Für Personen mit eingeschränkter finanzieller Leistungskraft (z.B. Schüler, Studenten, Arbeitslose, Rentner und Sozialhilfeempfänger) kann der Mitgliedsbeitrag auf Antrag ermäßigt werden.
(2) Der ermäßigte Beitrag beträgt jährlich 12 Euro.
(3) Der Vorstand entscheidet über den schriftlich eingebrachten Antrag auf Ermäßigung der Beitragspflicht aus Gründen des Absatzes 1.
 

§ 3. Fälligkeit/Zahlungsweise


(1) Der Mitgliedsbeitrag wird jeweils zum 1. Januar bzw. mit der Annahme des Aufnahmeantrags in voller Höhe fällig.
(2) Die Zahlung des Beitrages erfolgt im Lastschriftverfahren. Auf besonderen Wunsch kann der Beitrag auch per Überweisung gezahlt werden. Hierbei ist jeweils die Mitgliedsnummer anzugeben.
(3) Alternativ zu Absatz 2 kann auch eine Barzahlung an den Finanzvorstand erfolgen, sofern dieser zum entsprechenden Zeitpunkt dazu bereit ist.

 




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Nächste Termine:

Do 09 Sep von 10:00 - 12:00
Umweltstation Lias-Grube Unterstürmig - Kinder stellen Pflaumenmus her

Fr 10 Sep von 09:30 - 17:00
Tagung: Wege zu einer Blühenden Landschaft Mittelfranken am Beispiel der Fränkischen Moststraße

Fr 10 Sep von 15:00 - 17:00
Nürnberger Trempelmarkt

Fr 10 Sep von 19:15 - 21:15
Walderlebniszentrum: Fledermäuse, die lautlosen Jäger – Abendspaziergang für Familien mit Kindern ab 6 Jahren

Sa 11 Sep von 15:00 - 17:00
Nürnberger Trempelmarkt

Sa 11 Sep von 17:00 - 23:00
Gräfenberg: Open Mind Festival 2010

So 12 Sep von 10:00 - 18:00
Hoffest der abokiste auf dem Landgut Schloß Hemhofen

So 12 Sep von 11:00 - 17:30
Bayerische Öko-Erlebnistage: Genießen: Reimehof der Ziegenhof - Hoffest

Mo 13 Sep von 14:30 - 16:30
Umweltstation Lias-Grube Unterstürmig - Kinder backen Kuchen

Di 14 Sep von 11:00 - 18:00
Faire Woche 2010 in Nürnberg: Fotoaktion im Fenster zur Welt