Da oberste Verwaltungsgericht hat die Friedhofssatzung der Stadt Nürnberg die im Juli 2009 erst geändert hatte, für ungültig erklärt. Stein des Anstosses ist ein Passus, der vorschreibt, dass nur Grabsteine auf Nürnbergs Friedhöfen zulässt, die ohne Kinderarbeit hergestellt wurden.
Für mich stellt sich da die Frage, warum es dafür überhaupt einen Passus in einer Satzung geben muss. Ist es denn nicht selbstverständlich dies zu beachten? Oder der Umkehrschluss wäre, was in Indien in Ordnung ist, das sollte auch hier ok sein, also lasst uns doch gleich auch in Deutschland die Kinderarbeit wieder einführen!
Mich würde interessieren, ob der klagende Steinmetz selbst Kinder hat.
Zuvor waren ähnliche Prozesse in anderen Städten aus formalen Gründen auch schon verloren worden. Das Verwaltungsgericht sieht solche weltpolitische Fragen nicht im Kompetenzbereich kommunaler Satzungen. Vielleicht formal richtig, trotzdem aus meiner Sicht das falsche Zeichen.
Es ist traurig, dass wir solche Debatten in der Öffentlichkeit führen. Da hilft nur eins, wir als Konsumenten müssen auch hier ein deutliches Zeichen setzen!
Also, bei der hoffentlich seltenen Pflicht des Grabsteinkaufs selbst darauf achten, denn was für uns recht ist, sollte auch für andere billig sein!
Mach den kleinen Unterschied!
Herzlich grüßt
die Bluepingu Redaktion
Frank Braun












