Unsere Beitragsordnung
§ 1 Grundsätze der Beitragsordnung
- Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden.
- Die Höhe der jährlichen Mitgliedsbeiträge richtet sich nach der Einordnung des Mitglieds in die Beitragsgruppen aus § 2.
- Eine Aufnahmegebühr wird nicht erhoben.
§ 2 Jährlicher Mitgliedsbeitrag
- Jedes Mitglied ist zur Zahlung des jährlichen Mitgliedsbeitrags verpflichtet.
- Der jährliche Mitgliedsbeitrag wird vom Mitglied selbst festgesetzt. Dabei gelten folgende Beitragsgruppen:
Mitgliedsbeiträge für ordentliche Mitglieder:
– Personen mit eingeschränkter finanzieller Leistungskraft: ab 36,00 €
– Basisbeitrag: 50,00 € bis 100,00 €
– Solidarbeitrag: über 100,00 € (zur Unterstützung von Personen mit eingeschränkter finanzieller Leistungskraft) - Mitgliedsbeiträge für Fördermitglieder: ab 100,00 €
§ 3 Ermäßigung
- Für Personen mit eingeschränkter finanzieller Leistungskraft (z.B. Schüler, Studenten, Arbeitslose, Rentner, Grundsicherungsempfänger) kann der Mindestmitgliedsbeitrag auf Antrag ermäßigt werden.
- Der ermäßigte Mindestbeitrag beträgt jährlich 36,00 €.
- Der Vorstand entscheidet über den in Textform eingebrachten Antrag auf Ermäßigung der Beitragspflicht aus Gründen des Absatzes 1.
§ 4 Fälligkeit, Zahlungsweise
- Der Mitgliedsbeitrag wird jeweils zum 1. Februar des Jahres bzw. mit der Annahme des Aufnahmeantrags in voller Höhe fällig.
- Die Zahlung des Beitrages erfolgt im Lastschriftverfahren. Auf besonderen Wunsch kann der Beitrag auch per Überweisung gezahlt werden. Dabei ist unbedingt die Mitgliedsnummer anzugeben.
Stand: 13. April 2026
